Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

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§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen, die compacttplus+ im Rahmen gegenwärtiger oder künftiger Geschäftsbeziehungen gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erbringt.

1.1 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen eines Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn compacttplus+ dem ausdrücklich schriftlich zustimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir Kenntnis davon haben, dass der Auftraggeber abweichende Geschäftsbedingungen verwendet.

1.2 Unsere AGB werden mit Beginn der von uns zu erbringenden Leistung Vertragsbestandteil. Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten unsere AGB auch für künftige Geschäfte, sofern sie dem Auftraggeber bei einem früheren Auftrag zugegangen sind.

§2 Angebote, Bestellungen und deren nachträgliche Änderung

2.1 Unsere Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Dies gilt auch für Angebote in Prospekten, Katalogen, Mailings oder ähnlichen Werbematerialien.

2.2 Vom Auftraggeber erteilte Aufträge stellen verbindliche Angebote dar. Wir können diese Aufträge innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen, entweder schriftlich oder durch die Erbringung der Leistung.

§3 Vertragsgegenstand

3.1 Wir erbringen die Leistungen auf Basis eines gesondert abzuschließenden Dienstleistungsvertrags nebst Leistungsverzeichnis bzw. auf Basis unseres Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung.

3.2 Wir sind verpflichtet, die Leistungen sach- und fachgerecht auszuführen. Die Leistungen werden grundsätzlich an Werktagen (nicht an Sonntagen oder Feiertagen) durchgeführt. Abweichungen bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen.

3.3 Wir setzen nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal ein. Das von uns eingesetzte Personal wird von uns überwacht und erhält Anweisungen ausschließlich von uns. Reinigungsmaterial und Geräte stellen wir.

3.4 Wir legen fest, wie viele Mitarbeiter die Leistungen erbringen. Wir sind berechtigt, Dritte mit der Erfüllung unserer Aufgaben zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf Leistungen durch bestimmte Arbeitskräfte.

§4 Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt das für die Arbeiten erforderliche Wasser und den elektrischen Strom sowie Räume für die Organisation und Unterbringung der Reinigungsmittel/-geräte unentgeltlich zur Verfügung.

4.2 Der Auftraggeber gewährt unseren Mitarbeitern freien Zugang zu den zu reinigenden Räumen und trifft die notwendigen organisatorischen und baulichen Maßnahmen, um unsere vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

§5 Pflichten des Auftragnehmers

5.1 Die Mitarbeiter von compacttplus+ sind verpflichtet, jegliche Akteneinsicht und Handlungen zu unterlassen, die zu einer Gefährdung oder Verletzung von Dienst-, Geschäfts-, Betriebs- und Arztgeheimnissen führen könnten. Bei Verstößen kann der Auftraggeber verlangen, dass ein Mitarbeiter nicht mehr an einer bestimmten Stelle eingesetzt wird.

5.2 Materialräume und Magazine werden von uns unter Verschluss gehalten. Wenn diese Räume durch Schlösser von compacttplus+ verschlossen werden, erhält der Auftraggeber einen Schlüssel für Notfälle.

§6 Vergütungen, Zahlungen

6.1 Unsere Vergütung ergibt sich aus dem mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag, unserem schriftlichen Angebot oder aus unserer Auftragsbestätigung. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.2 Wir sind berechtigt, im Falle von Lohn-/Gehaltserhöhungen oder gesetzlichen Kostensteigerungen die Preise anzupassen.

6.3 Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen oder nachts werden mit den tariflich festgelegten Aufschlägen berechnet. Vereinbarte Sonderleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

6.4 Unsere Leistungen sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu vergüten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6.5 Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.

6.6 Gerät der Auftraggeber in Verzug, dürfen wir Mahngebühren von EUR 5,00 berechnen und ab Verzugseintritt gesetzliche Zinsen verlangen.

6.7 Wenn unsere vertraglichen Ansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet sind, werden alle Forderungen sofort fällig. Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen und unsere Leistungen einzustellen.

6.8 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.

§7 Frist für die von uns zu erbringenden Leistungen

7.1 Leistungs- oder Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart und schriftlich bestätigt wurden. Änderungen des Leistungsumfangs können zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen führen.

7.2 Der Auftraggeber kann uns zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Leistungstermins schriftlich auffordern, die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen.

7.3 Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.

§8 Abnahme, Mängel

8.1 Bei einmaligen Leistungen erfolgt die Abnahme sofort bzw. spätestens am Folgetag nach Fertigstellung. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt die Werkleistung als abgenommen.

8.2 Wiederkehrende Leistungen gelten als auftragsgemäß und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich schriftlich begründete Einwendungen erhebt.

§9 Mängelhaftung

9.1 Soweit wir Beratungsleistungen erbringen, handelt es sich um unentgeltliche Nebenleistungen, aus denen der Auftraggeber keine Ansprüche ableiten kann.

9.2 Mängel unserer Leistungen sind unverzüglich schriftlich oder (fern-)mündlich zu rügen. Bei berechtigten Mängeln sind wir zur Mängelbeseitigung oder zur nochmaligen Vertragsleistung berechtigt.

9.3 Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte geltend machen.

9.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung, Verschleiß oder bei Schäden durch fehlerhafte Behandlung, Lagerung oder ungeeignete Betriebsmittel.

9.5 Mängelansprüche sind ausgeschlossen bei: a) Bauseitigen Schäden, die nicht in unseren Verantwortungsbereich fallen. b) Nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich angezeigten Schäden.

9.6 Bei unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Auftraggeber oder Dritte bestehen keine Mängelansprüche, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese für den Mangel nicht ursächlich waren.

9.7 Mängelansprüche verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Leistung, außer in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§10 Schadensersatz

10.1 Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

10.2 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir uneingeschränkt.

10.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

§11 Abtretung

11.1 Wir können unsere Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber an Dritte abtreten.

11.2 Rechte des Auftraggebers aus der Vertragsbeziehung sind – mit Ausnahme von Geldforderungen – nicht abtretbar.

§12 Abwerbung

Es ist dem Auftraggeber untersagt, während der Geschäftsbeziehung und sechs Monate danach unser Personal abzuwerben. Bei Zuwiderhandlung zahlt der Auftraggeber eine Vertragsstrafe von drei Brutto-Monatsgehältern des abgeworbenen Mitarbeiters.

§13 Vertragsbeginn, Vertragsdauer, Kündigung

13.1 Der Vertragsbeginn richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.

13.2 Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag oder der Auftragsbestätigung. Fehlen Angaben, wird keine feste Vertragslaufzeit angenommen.

13.3 Regelmäßig wiederkehrende Leistungen können mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund sind jederzeit möglich.

§14 Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder der Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

§15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

15.1 Der Erfüllungsort ergibt sich aus unserem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

15.2 Gerichtsstand ist unser Firmensitz. Wir können den Auftraggeber auch an dessen Sitz verklagen.

15.3 Ergänzend gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

§16 Teilnichtigkeit

Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem

§16 Teilnichtigkeit

Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Klausel möglichst nahekommt. Gleiches gilt entsprechend, falls diese AGB eine Lücke aufweisen sollte.

§17 Privatkunden

Diese AGB gelten für Privatkunden nur insoweit, wie dies gesetzlich zulässig ist.